Maskenball im Feuerwehrhaus
Freitag, den 25. Januar 2008

Von: “Philipp Gutlederer” <ffpresse@gmx.at>
Datum: 07. Jänner 2008 06:51:04 GMT+01:00
Betreff: PA BFK Amstetten Bewohner aus Schlaf gerissen-LKW krachte in Hausmauer
Seitenstetten, Bezirk Amstetten
Kurz nach Mitternacht wurden am Montag, den 7.Jänner 2008 Hausbewohner in der Biberbachstrasse aus Seitenstetten, Bezirk Amstetten unsanft aus dem Schlaf gerissen. Ein LKW Lenker kam mit seinem Schwerfahrzeug von der spiegelglatten Fahrbahn ab und krachte frontal in die Hausmauer. Der Hausbewohner sprang aus dem Bett und lief vor die Haustüre und sah einen LKW in der Hauswand stecken, aufgrund des starken Aufpralls riss die Vorderachse vom LKW aus. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, die FF Seitenstetten-Dorf führte die Bergung des LKW durch.
Fotos zu dieser Story sind leider nicht vorhanden!
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NÖ Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Amstetten &
FF Amstetten
BRAND AUS Redaktion
Pressesprecher
BSB Philipp Gutlederer
0676-86 150 100
www.bfk-amstetten.at
www.ff-amstetten.at

Anmerkung der Redaktion:
Die Bilder vom Unfall LKW steckt in Hausmauer habe ich und einige andere Fotokollegen ca.10 Stunden später aufgenommen.
Es lebe die Pressearbeit.
Die erste Adresse bei einem Transportunfall bei der Beförderung gefährlicher Güter ist den gesetzlichen Vorschriften nach der Hersteller, Händler oder Empfänger dieser Güter. Um eine sachgerechte Bekämpfung des Schadens vornehmen zu können, benötigen die Einsatzkräfte so rasch und vollständig wie möglich alle wichtigen Informationen über die beförderten Güter.
In manchen Fällen sind Hersteller, Händler oder Empfänger dieser Güter jedoch nicht erreichbar. Dazu kann es kommen, wenn
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bei einer Firma oder einem Händler die telefonische Auskunftserteilung nicht ständig besetzt ist
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es sich um einen ausländischen Transport handelt oder
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die Güter so stark beschädigt wurden, daß der Hersteller oder Händler nicht mehr festgestellt werden kann.
Tritt eine dieser Situationen ein, wird das TUIS-Abkommen aktiv und die TUIS-Mitgliedsunternehmen geben auf Ersuchen der Behörden fachliche Ratschläge oder leisten entsprechend ihrem TUIS-Anbot aktive Hilfe am Unfallort.
Stufe 1: Telefonische Beratung
Als erster Schritt muß der direkte Kontakt
- zwischen dem Hersteller, Händler oder Warenempfänger und
- dem Leiter der Einsatzkräfte
hergestellt werden.
Die Telefonnummer des Herstellers oder Händlers ist im Unfallmerkblatt, das der Fahrer mit sich führen muß, oder den Begleitpapieren angeführt bzw. kann bei TUIS-Mitgliedsfirmen auch dem TUIS-Verzeichnis entnommen werden. Der betroffene Hersteller, Händler oder Warenempfänger erteilt den Einsatzkräften in der Folge an Hand der Produktunterlagen die erforderlichen Auskünfte.
Ist dieser jedoch nicht erreichbar, kann der Leiter der Einsatzkräfte die nötigen produktspezifischen Informationen und Ratschläge bei den TUIS-Mitgliedsfirmen anfordern, bis der zuständige Hersteller, Händler oder Warenempfänger erreicht worden ist.
Stufe 2: Beratung am Unfallort
Die Beratung der Einsatzkräfte am Unfallort ist Aufgabe der Fachkräfte des Herstellers, Händlers oder Warenempfängers. Ist dieser jedoch nicht erreichbar oder zu weit entfernt, springt die nächstgelegene für das Gefahrgut zuständige TUIS-Firma ein und schickt gegebenenfalls ihre Fachleute zum Unfallort.
Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort
Falls nötig, kann der Leiter der Einsatzkräfte auch die Betriebsfeuerwehr eines TUIS-Mitgliedsbetriebs anfordern. Der Kommandant der Betriebsfeuerwehr entscheidet in der Folge über die Entsendung von Einsatzkräften mit Fahrzeugen und Gerät zum Unfallort und berät und unterstützt die örtlichen Einsatzkräfte im Rahmen seiner Möglichkeiten. Voraussetzung für den Einsatz der Betriebsfeuerwehr ist jedoch, daß der Schutz des eigenen Werkes gewährleistet bleibt.
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Einen wichtigen Schritt für die kontinuierliche Anhebung der Sicherheitsstandards stellt die enge Zusammenarbeit der chemischen Industrie mit der Feuerwehr und den örtlichen Einsatzkräften dar. Um diese Kooperation zu erleichtern wird seit dem 1.1.1999 die europaweite Einführung von Einsatzakten, den sogenannten „Emergency Response Intervention Cards” (ERI-Cards) durchgeführt.
Dabei handelt es sich um ein neues, in ganz Europa verfügbares Informationssystem, das die örtlichen Einsatzkräfte im Falle eines Transportunfalls rasch und unbürokratisch mit allen nötigen Informationen versorgt. Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs hat bei der Verbreitung der ERI-Cards geholfen und hat allen Landesfeuerwehrverbänden und dem Bundesfeuerwehrverband ERI-Cards zur Verfügung gestellt. Zusätzlich veranstaltet der Fachverband jährlich eigene Seminare zum Thema Gefahrguttransporte für Mitarbeiter der Feuerwehr.
Rückfragen an: Dr. Christian Gründling
Telefon: 05 90 900 - 3348
E-mail: gruendling@fcio.wko.at